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AGB - vokal.akademie.wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2022

Als Veranstalter der Vokalakademiewien (VAW) sind wir uns unserer Verantwortung bei der Durchführung ihrer Chorveranstaltungen in höchstem Maße bewusst. In diesem Sinne orientieren wir uns für unsere Veranstaltungen in Wien oder den Bundesländern an den jeweils dort geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen. Darüber hinaus erstellen wir in Zusammenarbeit mit unseren Partnern ein Hygiene- bzw. Präventionskonzept. Das Hygienekonzept wird den TeilnehmerInnen im Vorfeld bzw. zu Kursbeginn zur Kenntnis gebracht.
Anmeldung als aktive/r TeilnehmerIn: Die Anmeldung für einen Kurs bei der VAW hat in jedem Fall schriftlich per Online-Formular unter www.vokalakademiewien.at zu erfolgen.

Aufnahme als aktive/r TeilnehmerIn: Nach Eingang des Online-Formulars erhält der / die KursinteressentIn innerhalb von längstens 14 Tagen (außer es wurde anders kommuniziert) die Nachricht, ob ihm / ihr ein Platz im gewünschten Kurs zugesagt werden kann.

Rechnungslegung und Bezahlung: Die Rechnung über den Kursbetrag wird im Vorfeld per Mail zugesandt und ist sofort nach Erhalt auf das angegeben Konto der vokalakademiewien zahlbar.

Stornobedingungen/gebühren aktive Teilnahme: Eine Abmeldung muss in schriftlicher Form (per Mail, SMS) dem Veranstalter bekanntgegeben werden. Die Bearbeitungsgebühr/Stornogebühr (s.u.) wird mit dem Erhalt der Rechnung über den Kursbetrag wirksam und bei Kursstorno vor dem Anmeldeschluss (s.u.) jedenfalls in Rechnung gestellt. Im Falle einer bereits erfolgten Überweisung wird der Kursbetrag abzüglich der zum Zeitpunkt der Stornierung anfallenden Stornogebühren (Bearbeitungsgebühr oder 50% des Kursbetrages) zurücküberwiesen bzw. zur Gänze einbehalten.

Bearbeitungsgebühren: Bei Stornierung nach Rechnungslegung bis zum offiziellen Anmeldeschluss (S(w)ingin‘ Christmas 5.12.22) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 27,- (inkl. 20% Ust.) in Rechnung gestellt.

Storno Chorgesangskurse: Bei diesen Kursen fällt ab dem ersten Tag nach dem offiziellen Anmeldeschluss bis zu einem Tag vor Kursbeginn 50% des Kursbetrages an. Bei Stornierung am Tag des Kursbeginns bzw. ’no-show‘ wird die gesamte Kursgebühr einbehalten.
Die gesamte Kursgebühr wird außerdem auch einbehalten, wenn der Kurs auf Initiative des/der Tn vorzeitig abgebrochen wird.
Bei Ausscheiden bzw. Rücktritt eines / einer Tn während des laufenden Kurses (wegen Erkrankung…) besteht kein Anspruch auf (teilweise) Rückvergütung des Kursbetrages.
Versäumnis von Unterrichtseinheiten: Werden vom Tn / von der Tn Unterrichtseinheiten versäumt (z.B. Termingründe, Erkrankung während des Kurses etc.), bzw. wird der Unterricht vorzeitig verlassen, kann dafür keine Ermäßigung oder Teilvergütung des Kursbetrages gewährt werden.

Rücktritt von der Vereinbarung: Der Veranstalter kann eine Veranstaltung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist absagen, wenn die Erfüllung einzelner der in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen aufgrund nach Vertragsabschluss auftretender massiver allgemeiner Einschränkungen, wie etwa Erdbeben, Krieg oder behördliche Untersagung (Pandemie), behindert wird. Ebenso kann der/die TeilnehmerIn aus oben genannten Gründen zurücktreten, ohne dass ihm / ihr dadurch Kosten entstehen. Bereits einbezahlte Kursgebühren werden vom Veranstalter abzügl. der Bearbeitungsgebühr (s.o.) rückerstattet.
TeilnehmerInnenzahlen: Die Leitung der vaw behält sich das Recht vor, einen Kurs bei zu geringer Tn-Zahl abzusagen bzw. die Kurszeiten abzuändern.

Programmänderung: Die vokal.akademie.wien behält sich ausdrücklich das Recht vor, notwendige Änderungen des angekündigten Programmes vorzunehmen, wobei daraus keine Haftungsansprüche seitens des/der Tn erwachsen. Sollte der / die KursleiterIn aus gesundheitlichen Gründen während des laufenden Kurses ausfallen, wird er/sie durch eine/n gleichwertige/n KünstlerIn bzw. Pädagogen/Pädagogin vertreten.
Absage der Veranstaltung vor Kursbeginn: Wenn aufgrund von gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist und die Veranstaltung vor Kursbeginn abgesagt werden muss, halten wir uns als Veranstalter schadlos –d.h. wir haften nicht für finanzielle Schäden (Nebenausgaben: Ausgaben für Reise- und Unterkunft, Stornogebühren bei Hotels…), die dem/r TeilnehmerIn seitens anderer Einrichtungen entstehen. Die bereits ausgestellten VAW-Rechnungen über den Kursbetrag gelten als storniert und es entstehen dem/r TeilnehmerIn keine Kosten.
Absage der Veranstaltung während des Kurses: Wenn aufgrund von gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie die Veranstaltung während des Kursbetriebes abgebrochen werden muss, gelten die bereits ausgestellten VAW- Rechnungen als storniert und es entstehen dem/r TeilnehmerIn keine Kosten für die Teilnahme. Wir halten uns als Veranstalter schadlos – d.h. wir haften nicht für finanzielle Schäden (Ausgaben für Reise- und Unterkunft, Stornogebühren…), die den TeilnehmerInnen seitens anderer Einrichtungen entstehen.
Haftung: Die Teilnahme an allen Kursen der vaw erfolgt freiwillig und in Eigenverantwortlichkeit sowie auf eigene Gefahr. Sie ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder sonstige Behandlung. Jede/r TeilnehmerIn haftet für den durch sie/ ihn verursachten Schaden selbst. Die vaw haftet nicht für den Verlust von Kleidungsstücken, Wertgegenständen u. dgl. Die vaw haftet bei Kursabsage oder Programmänderungen bzw. nachträglichen Berichtigungen nicht für entstandene Aufwendungen oder Vermögensschäden der Tn.
Wir können bei aller Sorgfalt und Einhaltung des Präventionskonzepts (siehe oben) keine Haftung für Ansteckungen bzw. daraus resultierende Folgeschäden übernehmen. Der Besuch der VAW-Kurse sowie der Aufenthalt an den Veranstaltungsorten der VAW erfolgen stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Durch Betreten des Veranstaltungsortes verpflichten sich die TeilnehmerInnen zur ausdrücklichen Kenntnisnahme und Einhaltung der Hausordnung.
Ton- und Bildaufnahmen: Die Veranstalter der vokal.akademie.wien besitzen die vollständigen Rechte an allen Foto-, Audio- und Videoaufnahmen, die während des Zeitraumes der Veranstaltung erstellt werden.
Veröffentlichungsgenehmigung: Der/die TeilnehmerIn erteilt den Veranstaltern die Genehmigung, die während der vaw getätigten Foto-, Video- und Tonaufnahmen im Internet auf deren Homepage, in Werbematerialien und Social Media zu veröffentlichen. Weiters ermächtigt die/der TeilnehmerIn die Veranstalter, die während der vaw ausschließlich für interne Dokumentationszwecke erstellten Konzertmitschnitte den Lehrenden und TeilnehmerInnen zum internen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.

AGB vokal.sommer.akademie

Anmeldung als aktive/r TeilnehmerIn:
Die Bewerbung für eine Klasse / einen Kurs bei der vokalsommerakademie (vsa) hat in jedem Fall schriftlich per Online-Formular unter www.vokalsommerakademie.at zu erfolgen. Bitte jeweiligen Anmeldeschluss (s.u.) beachten! Nach Maßgabe freier Plätze besteht auch nach dem offiziellen Anmeldeschluss die Möglichkeit, in eine Klasse aufgenommen zu werden!

Aufnahme als aktive/r TeilnehmerIn:
Nach Eingang des Online-Formulars erhält der / die KursbewerberIn innerhalb von maximal 14 Tagen (außer es wurde anders kommuniziert ) die Nachricht, ob er / sie in den gewünschten Kurs / die gewünschten Kurse aufgenommen werden kann. Im Fall der Aufnahme erhält der / die InteressentIn eine Anmeldebestätigung und in weiterer Folge eine Rechnung per Mail. Nach Erhalt der Rechnung ist die Anmeldung verbindlich. verpflichtet zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und die Stornobedingungen werden wirksam. Bitte beachten Sie die anfallenden Bearbeitungs- bzw. Stornogebühren im Falle einer Abmeldung (siehe „Stornobedingungen“). Die Leitung der vokalsommerakademie behält sich nach Überschreiten der Zahlungsfrist und zweimaliger Zahlungserinnerung das Recht vor, den Kursplatz / die Kursplätze an eine/n andere/n InteressentIn zu vergeben und betrachtet die Anmeldung als storniert. In diesem Fall wird gemäß den Stornobedingungen der VSA die entsprechende Bearbeitungsgebühr bzw. Stornogebühr in Rechnung gestellt (siehe „Stornobedingungen“).

Nichtaufnahme als aktive/r Teilnehmer/in:
Die Teilnahmebedingungen und Kriterien für die Aufnahme in einen Kurs der vsa entnehmen Sie bitte unter: www.vokalsommerakademie.at „Anmeldung und Teilnahme“. Im Falle der Nichtaufnahme eines Kursbewerbers / einer Kursbewerberin ist die Leitung der vsa nicht verpflichtet, über die Gründe Auskunft zu erteilen.

Bezahlung:
Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Auslandsüberweisungen: Bei Überweisungen der Kursgebühren aus EU-Ländern ist das EU-Standard Überweisungsformular zu verwenden bzw. bei Telebanking IBAN und BIC zu benutzen. Eventuell anfallende Bankspesen bei Überweisungen aus nicht-EU-Staaten sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu tragen.

Stornobedingungen & -gebühren aktive Teilnahme:
Eine Abmeldung muss dem Veranstalter in schriftlicher Form (per Mail) bekannt gegeben werden. Eine Abmeldung bei KursleiterInnen bzw. DozentInnen der vsa ist nicht gültig! Die Bearbeitungsgebühr/Stornogebühr (s.u.) wird mit dem Erhalt der Rechnung über den Kursbetrag wirksam und bei Kursstorno vor dem Anmeldeschluss jedenfalls in Rechnung gestellt. Im Falle einer bereits erfolgten Überweisung wird der Kursbetrag abzüglich der zum Zeitpunkt der Stornierung anfallenden Stornogebühren (Bearbeitungsgebühr oder 50% des Kursbetrages)  zurücküberwiesen bzw. zur Gänze einbehalten.

Anmeldeschluss:
S(w)ingin rockin’ Summer: 14. Juli 2024

Bearbeitungsgebühren:
Stornierung ab Rechnungslegung bis zum offiziellen Anmeldeschluss des Kurses: € 28,- (inkl. 20% Ust.)

Storno Chorgesangskurse:
Bei obigem Kurs fällt ab dem ersten Tag nach dem offiziellen Anmeldeschluss bis zu einem Tag vor Kursbeginn 50% des Kursbetrages an. Bei Stornierung am Tag des Kursbeginns bzw. ‘no-show’ wird die gesamte Kursgebühr einbehalten!
100% der Kursgebühr wird außerdem auch einbehalten, wenn der Kurs auf Initiative des/der Tn vorzeitig abgebrochen wird.
Bei Ausscheiden bzw. Rücktritt eines / einer Tn während des laufenden Kurses (wegen Erkrankung…) besteht kein Anspruch auf (teilweise) Rückvergütung des Kursbetrages.
Werden vom Tn / von der Tn Unterrichtseinheiten versäumt ( z.B. aus Termingründen etc. ), bzw. wird der Unterricht vorzeitig verlassen, kann dafür keine Ermäßigung des Kursbetrages gefordert werden.
Gruppenermäßigungen werden für die Kurse der vokalsommerakademie nicht angeboten!

Rücktritt von der Vereinbarung: Der Veranstalter kann eine Veranstaltung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist  absagen, wenn die Erfüllung einzelner der in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen aufgrund nach Vertragsabschluss auftretender massiver allgemeiner Einschränkungen, wie etwa Erdbeben, Krieg oder behördliche Untersagung (Pandemie), behindert wird. Ebenso kann der/die TeilnehmerIn aus oben genannten Gründen zurücktreten, ohne dass ihm / ihr dadurch Kosten entstehen. Bereits einbezahlte Kursgebühren werden vom Veranstalter abzügl. der Bearbeitungsgebühr (s.o.) rückerstattet.

Rücküberweisung der Veranstalter:
Wurde zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits die volle Kursgebühr einbezahlt, wird diese abzüglich der entsprechenden Stornogebühr (siehe Stornierung) rückerstattet. Bei Kursabsage seitens vsa: bei Absage eines Kurses wegen zu geringer TeilnehmerInnenzahl wird die bereits eingezahlte Kursgebühr ohne Abzug rückerstattet .

TeilnehmerInnenzahlen:
Kleingruppenkurse können nur bei Erreichen einer Mindest- TeilnehmerInnenzahl abgehalten werden (siehe jeweilige Kursbeschreibung). Wird die erforderliche Teilnehmeranzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung (nach Rücksprache mit den TeilnehmerInnen) verkürzt geführt werden. Sind die TeilnehmerInnen zu einer Aufzahlung bereit, kann der Unterricht auch ungekürzt stattfinden. Die Leitung der vsa behält sich das Recht vor, eine Klasse bei zu geringer Tn-Zahl abzusagen.

Programmänderung / Kursabsage:
Die vokal.sommer.akademie behält sich ausdrücklich das Recht vor, notwendige Änderungen des angekündigten Programmes vorzunehmen, wobei daraus keine Haftungsansprüche seitens des/der Tn erwachsen. Sollte ein Dozent / eine Dozentin aus gesundheitlichen Gründen während des laufenden Kurses ausfallen, wird er/sie durch eine/n gleichwertige/n KünstlerIn bzw. Pädagogen/Pädagogin vertreten. Bei komplettem Ausfall eines/einer angekündigten Dozenten/Dozentin vor Kursbeginn und Bestellung eines gleichwertigen Ersatzes kann die/der Tn entscheiden, ob sie/er die Klasse besucht, in eine andere Klasse wechselt oder ihre/seine Teilnahme zurückzieht. In diesem Falle wird die bereits eingezahlte Teilnahmegebühr ohne Abzug rückerstattet oder gut geschrieben.

Haftung:
Die Teilnahme an allen Kursen der vsa erfolgt freiwillig und in Eigenverantwortlichkeit sowie auf eigene Gefahr. Sie ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder sonstige Behandlung. Jede/r TeilnehmerIn haftet für den durch sie/ ihn verursachten Schaden selbst. Die vsa haftet nicht für den Verlust von Kleidungsstücken, Wertgegenständen u. dgl. Die vsa haftet bei Kursabsage oder Programmänderungen bzw. nachträglichen Berichtigungen nicht für entstandene Aufwendungen oder Vermögensschäden der Tn.

Ton- und Bildmaterial:
Die Veranstalter der vokalsommerakademie besitzen die vollständigen Rechte an allen Foto-, Audio- und Videoaufnahmen, die während des gesamten Zeitraumes der Veranstaltung erstellt werden. Veröffentlichungsgenehmigung: Der/die TeilnehmerIn erteilt den Veranstaltern die Genehmigung, die während der vsa getätigten Fotos im Internet auf deren Homepage, in Werbematerialien und Social Media zu veröffentlichen. Weiters ermächtigt die/der TeilnehmerIn die Veranstalter, die während der vsa ausschließlich für interne Dokumentationszwecke erstellten Konzertmitschnitte den Lehrenden und TeilnehmerInnen in Form von DVDs und CDs zum internen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.